Entlassungsmanagement

Die folgenden Informationen sind dem Ratgeber „Gute Pflege im Heim und zu Hause – Pflegequalität erkennen und einfordern“ der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Berlin 2008 entnommen und dienen als Information gemäß Expertenstandard „Expertenstandard Entlassungsmanagement“.

Unter »Entlassungsmanagement« verstehen Fachleute, dass man schon bei Beginn eines Krankenhausaufenthaltes anfängt, die Entlassung zu planen und zu organisieren. Bei der Planung soll vor allem berücksichtigt werden, dass die ärztliche und therapeutische Versorgung, die pflegerische Betreuung und auch die Versorgung mit Hilfsmitteln nach der Entlassung gut und reibungslos organisiert ist und direkt an die Krankenhausbehandlung anschließt. Ein funktionierendes Entlassungsmanagement ist auch in anderen Einrichtungen von Bedeutung, etwa wenn jemand vom ambulanten Pflegedienst in ein Pflegeheim »überwiesen« wird oder von einer Kurzzeitpflege wieder zurück zu den Angehörigen kommt.

 

Effiziente Nachsorge gewährleisten

Dass ein Entlassungsmanagement notwendig ist, hängt unter anderem mit dem deutschen Gesundheitssystem und mit der Finanzierung von Krankenhäusern zusammen. In Deutschland unterteilt sich das System der medizinischen Versorgung in zwei Bereiche: den stationären und den ambulanten Bereich. Patienten, die medizinische Leistungen (zum Beispiel eine ärztliche Behandlung) in Anspruch nehmen und dann nach Hause gehen können, sind ambulant behandelt worden. Wer übernachten muss, wird stationär behandelt. Seit dem Jahr 2004 erhalten die Krankenhäuser für einen Patienten, der dort behandelt wird, nur noch einen Pauschalbetrag (»Fallpauschalen«), der sich an der Diagnose orientiert. Dieser Betrag ist von der Dauer der Krankenhausbehandlung unabhängig. Dies führt in der Praxis dazu, dass die Krankenhäuser daraufhin arbeiten, Patientinnen und Patienten möglichst früh zu entlassen, denn jeder Tag mehr kostet das Krankenhaus Geld, ohne etwas dafür zu bekommen. Wenn allerdings Patienten zunehmend früher entlassen werden, kann dies dazu führen, dass sie ambulant weiterbehandelt werden müssen. Vor Einführung der Fallpauschalen hatte der Hausarzt in der Regel zum Beispiel eine Medikamententherapie fortgeführt. In Zeiten, in denen viel mehr Patienten ein sehr hohes Alter haben und oftmals an verschiedenen, schweren Grunderkrankungen leiden, ist die ambulante Versorgung häufig nicht allein auf die hausärztliche Betreuung beschränkt. Vielmehr ist ein Zusammenspiel professioneller Hilfsanbieter notwendig.

Zu diesem Hilfssystem gehören unter anderem: 

  • Die Haus- und fachärztliche Weiterbehandlung,
  • pflegerische Hilfe im täglichen Alltag (zum Beispiel die Hilfe beim Waschen), 
  • pflegerischen Maßnahmen, die direkt als Folge des Krankenhausaufenthaltes erforderlich sind (zum Beispiel ein Verbandwechsel), 
  • die Versorgung mit medizinischen und pflegerischen Hilfsmitteln,
  • weitere therapeutische Maßnahmen (zum Beispiel Krankengymnastik), 
  • sonstige Hilfen im Alltag (zum Beispiel bei Behördengängen) und 
  • finanzielle Hilfen, die aufgrund einer veränderten Situation nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich sind.

Wenn man davon ausgeht, dass Patientinnen und Patienten durch die verkürzte Liegezeit im Krankenhaus mit einem zum Teil hohen Unterstützungsbedarf nach Hause entlassen werden, kann man sich vorstellen, dass es für sie schwierig bis unmöglich ist, alle notwendigen Maß-nahmen selbst so zu organisieren, dass sie direkt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt greifen. Manche Hilfen kommen erst später zum Einsatz, manche vielleicht auch gar nicht, weil Patienten überhaupt nicht wissen, was zur weiteren Genesung notwendig ist und wie sie sich selber im Bezug auf die weitere Gesundung verhalten müssen. Diese Lücke zwischen dem stationären Krankenhausbereich und der ambulanten Versorgung bezeichnen Fachleute als Versorgungsbruch. Für Patientinnen und Patienten kann dies zu Verzögerungen in der Heilung und im schlimmsten Fall zu einer erneuten Krankenhauseinweisung führen. So entstehen Kosten, die bei einer besser organisierten und geplanten Überleitung vom Krankenhaus in die ambulante Versorgung vermieden werden könnten. Aus diesem Grund ist es ein Zeichen von guter Qualität, wenn eine Einrichtung ein System zum Entlassungsmanagement hat. Damit wird gewährleistet, dass Patientinnen und Patienten auch nach der Entlassung ohne Unterbrechung ihrem Bedarf entsprechend versorgt werden.

In der Regel denkt man beim Entlassungsmanagement vor allem an die Entlassung von Patientinnen und Patienten aus dem Krankenhaus. Alle denkbaren Einrichtungen, die an der professionellen Pflege beteiligt sind, sollen die Vorgaben des Expertenstandards anwenden, also zum Beispiel auch Pflegedienste, wenn Patienten in ein Pflegeheim umziehen. Dies ist sinnvoll, denn es kommt immer vor, dass ambulante Pflegedienste nur für eine begrenzte Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt hinzugezogen werden oder aber die Patienten beispielsweise für einen gewissen Zeitraum im Rahmen einer Kurzzeitpflege in ein Pflegeheim gehen. Auch dort ist es von hoher Bedeutung, dass schon zu Beginn der Pflege über die Zeit nach dem Aufenthalt nachgedacht wird. Wenn innerhalb dieses Ratgebers von »Einrichtung« die Rede ist, kann dies dann sowohl für Pflegedienst, Pflegeheim und Krankenhaus stehen.

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